Kindertagesstätten
Das Kindertagesstättengesetz hat sich zum 01.07.2006 grundlegend geändert. Um eine optimale Betreuung Ihrer Kinder zu gewährleisten, ist eine halbjährliche Personalplanung zum 31.10. und 30.04. eines jeden Jahres notwendig. Die Personalplanung beruht auf den uns vorliegenden Anmeldungen und ist grundsätzlich für ein halbes Jahr im Voraus festgeschrieben.
Bitte melden Sie Ihr Kind mindestens ein halbes Jahr vor der Aufnahme ein die Kindertagesstätte bei der Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg an.
Alle Änderungen sollten ebenfalls ein halbes Jahr vorher gegenüber der VG Hanstein-Rusteberg erklärt werden.
Betreuung von Kindern unter 2 Jahren
Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr wurde in den Vergangenen Jahr das Angebot an kindertagesstättenplätzen weiter ausgebaut. Die Plätze werden für für Kinder vorgehalten, deren familiäre Situation, vor allem die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Werwerbssuche bzw. die Teilnahem an einer Arbeitsförderungsmaßnahme oder die Aus- und Fortbildung der Eltern eine Tagesbetreuung erfordert.
Zum Nachweis der Voraussetzung ist die
Anlage 1 auszufüllen.
Bitte benutzen Sie folgende Vordrucke
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Anmeldung, Änderungsmeldung und Abmeldung eines Kindertagesstättenplatz |
26 K |
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Kinder unter 2 Jahre - Anlage 1 für Bestätigung des Arbeitgebers |
16.2 K |







