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Samstag, 04. Februar 2012

Hundesteuer der Mitgliedsgemeinden

Bürgerservice der VG Hanstein-Rusteberg

Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken im Gemeindegebiet besteuert. Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.

Für gewerblich gehaltene Hunde (z.B. zwecks Hundezucht oder Hundehandel) darf keine Hundesteuer erhoben werden, da die Gesetzgebungskompetenz der Länder nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken abdeckt. Daneben sehen die Kommunalsatzungen oftmals Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Blindenhunde, Hütehunde, Gebrauchshunde, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung und Hunde in oder aus Tierheimen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde.

Die derzeit gültigen Hundesteuersätze für die Mitgliedsgemeinden entnehmen Sie bitte den Tabellen Öffnet internen Link im aktuellen FensterHundesteuer und Öffnet internen Link im aktuellen FensterHundesteuer Kampfhund.

Sollten Sie Ihren Hund noch nicht angemeldet haben oder eine Abmeldung notwendig sein, so verwenden Sie bitte die folgenden Formulare:

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HuStAnmeldV1.1.pdf

... zur Anmeldung eines Hundes

17.9 K

HuStAbmeldV1.1.pdf

... zur Abmeldung eines Hundes

16.8 K

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Hebesatz Hundesteuer laut Hundesteuersatzung der Gemeinde
Gemeinde Ersthund Zweithund jeder weitere Hund
Arenshausen 20,00 EUR 30,00 EUR 40,00 EUR
Bornhagen 16,00 EUR 21,00 EUR 21,00 EUR
Burgwalde 21,00 EUR 21,00 EUR 26,00 EUR
Freienhagen 20,00 EUR 40,00 EUR 50,00 EUR
Fretterode 20,00 EUR 30,00 EUR 40,00 EUR
Gerbershausen 25,00 EUR 30,00 EUR 30,00 EUR
Hohengandern 15,00 EUR 25,00 EUR 35,00 EUR
Kirchgandern 21,00 EUR 31,00 EUR 41,00 EUR
Lindewerra 20,00 EUR 30,00 EUR 50,00 EUR
Marth 15,00 EUR 30,00 EUR 40,00 EUR
Rohrberg 20,00 EUR 50,00 EUR 70,00 EUR
Rustenfelde 20,00 EUR 40,00 EUR 80,00 EUR
Schachtebich 20,00 EUR 30,00 EUR 50,00 EUR
Wahlhausen 20,00 EUR 30,00 EUR 40,00 EUR

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Hebesatz Hundesteuer Kampfhund laut Hundesteuersatzung der Gemeinde
Gemeinde erster Kampfhund jeder weitere Kampfhund
Arenshausen 250,00 EUR 500,00 EUR
Bornhagen 100,00 EUR 150,00 EUR
Burgwalde 360,00 EUR 600,00 EUR
Freienhagen 500,00 EUR 1.000,00 EUR
Fretterode 200,00 EUR 400,00 EUR
Gerbershausen 500,00 EUR 750,00 EUR
Hohengandern 100,00 EUR 200,00 EUR
Kirchgandern 360,00 EUR 600,00 EUR
Lindewerra 400,00 EUR 700,00 EUR
Marth 500,00 EUR 1.000,00 EUR
Rohrberg 500,00 EUR 1.000,00 EUR
Rustenfelde 350,00 EUR 500,00 EUR
Schachtebich 100,00 EUR 100,00 EUR
Wahlhausen 300,00 EUR 500,00 EUR

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